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Flugbetrieb & Flugzeiten
Öfters kommt es vor, dass Spezialbestimmungen für den Flugbetrieb gelten. Dies insbesondere, falls Modellflugveranstaltungen oder Veranstaltungen von anderen Vereinen/Organisationen auf dem Flugplatz stattfinden.

Um sicher zu sein, wie der Flugbetrieb an einem bestimmten Datum ablaufen wird, empfiehlt es sich, vorher die Agenda zu konsultieren. Bitte beachten Sie die Unterschiede zwischen Zutrittszeit und Flugzeit!

1. April bis 30. September (Sommerbetrieb)
  Tag   Vormittag   Nachmittag
  MO   Kein Flugbetrieb   Zutritt: 17:15 - 21:30 Uhr
  Flugzeit: 17:30 - 21:00 Uhr
  Alle Flugkategorien!
  Dübendorfer Seite, Piste 33L
  (kleiner Schiesswall)
  DI   Kein Flugbetrieb   Zutritt: 17:15 - 21:30 Uhr
  Flugzeit: 17:30 - 21:00 Uhr
  Alle Flugkategorien!
  Dübendorfer Seite, Piste 33L
  (kleiner Schiesswall)
  MI   Kein Flugbetrieb   Zutritt: 17:15 - 21:30 Uhr
  Flugzeit: 17:30 - 21:00 Uhr
  Alle Flugkategorien!
  Dübendorfer Seite, Piste 33L
  (kleiner Schiesswall)
  DO   Kein Flugbetrieb   Zutritt: 17:15 - 21:30 Uhr
  Flugzeit: 17:30 - 21:00 Uhr
  Alle Flugkategorien!
  Dübendorfer Seite, Piste 33L
  (kleiner Schiesswall)
  FR   Kein Flugbetrieb   Zutritt: 17:15 - 21:30 Uhr
  Flugzeit: 17:30 - 21:00 Uhr
  Alle Flugkategorien!
  Dübendorfer Seite, Piste 33L
  (kleiner Schiesswall)
  SA   Zutritt: 08:30 - 18:30 Uhr
  Flugzeit: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
  Alle Flugkategorien
  Wangener Seite (Pergola) Querpiste 15L
  SO   Zutritt: 08:30 - 18:30 Uhr
  Flugzeit: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
  Elektro- & Segelflug
  Dübendorfer Seite (kleiner Schiesswall), Piste 33L,

1. Oktober bis 31 März (Winterbetrieb)
  SA   Zutritt: 08:30 - 18:30 Uhr
  Flugzeit: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
  Alle Flugkategorien
  Wangener Seite (Pergola) Querpiste 15L
  SO   Zutritt: 08:30 - 18:30 Uhr
  Flugzeit: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
  Elektro- & Segelflug
  Dübendorfer Seite (kleiner Schiesswall), Piste 33L,

Der Flugplatz muss nach Ablauf der Flugzeit und den anschliessenden Aufräumarbeiten umgehend verlassen werden! (spätestens 30 Min. nach Ende Flugzeit, siehe Zutrittszeiten)

Wichtig: Der letzte der Gruppe meldet sich bei der Wache ab.

Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften

Verhalten auf dem Flugplatz
  • Angaben über ausserordentlichen Flugbetrieb sind bei der Wache vor Eintritt zum Flugplatzgelände vom ersten der Gruppe einzuholen.
  • Höchstgeschwindigkeit 40 km/h mit dem Auto auf dem Flugplatzareal!
  • Beim Zutritt muss der Mitgliederausweis der Wache vorgewiesen werden!
  • Den Anweisungen der Wache ist strikte Folge zu leisten!
  • Besucher sind mind. einen Tag im voraus dem Obmann oder dem Platzchef zu melden und beim Zutritt der Wache anzumelden. Besucher müssen vom Mitglied begleitet werden.
  • Das Betreten und Befahren der Hauptpiste ist grundsätzlich verboten. Es gibt keine absolute Sicherheit betreffend ausserordentlichen Flugbetriebes, welcher unvorhergesehen jederzeit erfolgen kann. Trümmer auf dem Flugplatzgelände, insbesondere auf Pisten und Rollwegen, sind vollständig einzusammeln.
Ausserordentlicher Flugbetrieb

Flugsicherung besetzt:
Die Flugsicherung informiert 5-10 Min. vor einem Start oder einer Landung die Modellflieger via mit einem Signal-Horn verbundenen Telefon. Die Modellflieger landen nach dieser Signalisierung die Modelle und starten erst wieder nach dem Start oder der Landung (kein gleichzeitiger Flugbetrieb). Die Pistenbeleuchtung wird zu diesem Zeipunkt eingeschaltet. Für Rückfragen an die Flugsicherung kann über die im Reglement beschriebenen Telefonnummern Kontakt aufgenommen werden.

Flugsicherung nicht besetzt:
Es ist mit einzelnen Flugbewegungen der Ju-Air, mit Helis oder auch anderen Flächenflugzeugen zu rechnen, bei welchen die Flugsicherung nicht anwesend ist. Die Beobachtung eines anfliegenden oder anrollenden Flugzeuges ist sofort an die Gruppenmitglieder weiterzuleiten. Dabei gelten die gleichen Massnahmen wie bei der Signalisierung durch die Flugsicherung (kein gleichzeitiger Flugbetrieb). Sollte die Landung eines Modells aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein, wird dem Piloten durch den Platzchef ein Flugraum zum Kreisen zugewiesen!

Für Freiflieger gilt generell:
Freiflieger planen Ihre Flüge so, dass die prognostizierte Zeit des ausserordentlichen Flugbetriebes nicht betroffen ist und ebenfalls kein gleichzeitiger Flugbetrieb stattfindet.

Lärmbestimmungen

4-Takt-Motoren:
Unter folgenden Voraussetzungen sind 4-Takt-Motoren bis 25ccm ohne Prüfung durch den Lärmmessverantwortlichen zugelassen:
  • Motor entkoppelt montiert (Schwinggummis).
  • Grosszügig dimensionierter Schalldämpfer oder abgestimmtes Resorohr
  • Dem Motor angepasster APC-Propeller, oder ein von der Lärmentwicklung her gleichwertiges Produkt.
Weitergehende Massnahmen können vom Lärmmessverantwortlichen im Bedarfsfall verlangt werden, bei Uneinigkeit wird die ordentliche Lärmmessung durchgeführt.

Übrige Verbrennungsmotoren:
Alle übrigen Motoren werden nur nach erfolgter Prüfung durch den Lärmmessverantwortlichen zugelassen. Für jedes zugelassene Modell wird ein entsprechender Ausweis ausgestellt, der Lärmmessveantwortliche führt eine Liste aller erteilten Bewilligungen. Der Ausweis muss vom Mitglied mitgeführt werden und ist auf Verlangen einem der Vorstandsmitglieder oder der Betriebswache vorzuweisen. Dem Mitglied können Auflagen zum Betrieb des Modells gemacht werden.
Folgende Personen sind berechtigt, Lärmprüfungen vorzunehmen und entsprechende Ausweise auszustellen: Lärmmessverantwortlicher, Obmann, Kassier. Den genannten Personen ist es untersagt, sich selbst einen entsprechenden Ausweis auszustellen.
Wird der Entscheid des Lärmmessverantwortlichen nicht akzeptiert wird auch hier die ordentliche Lärmmessung durchgeführt.

Ordentliche Lärmmessung:
Die ordentliche Lärmmessung wird ausschliesslich vom Lärmmessverantwortlichen durchgeführt, für seine eigenen Modelle hat er eine der obengenannten Personen beizuziehen. Zulassungsbestimmungen:
  • Es gelten 80dBA in 10m Abstand über Wiesengrund.
  • Das Modell wird in 1m Höhe über Grund positioniert.
  • Es wird über alle vier Seiten bei Vollgas gemessen.
Sicherheitsvorschriften

Sicherheit im Flugbetrieb dient allen und sichert uns unser schönes Hobby auch für die Zukunft! Bitte keine Unfälle!

Frequenzkontrolle:
Vor Inbetriebnahme des Senders muss sichergestellt sein das die Frequenz frei ist! Frequenztafel am Auto anbringen!

Pilotenstandort:
Alle fliegenden Piloten müssen beisammen stehen, das heisst mit etwa 2m Abstand voneinander.

Flugsicherheit:
  • Wenn zur Landung oder zum ´Modelleinsammeln´ ein Standortwechsel nötig ist, bitte laut und deutlich mitteilen!
  • Vor dem Start die bereits fliegenden Piloten informieren! Vorsicht beim vorbeirollen! Modell von Hand sichern!
  • Es sind keine tiefen und nahen Vorbeiflüge erlaubt wenn mehr als ein Pilot fliegt!
  • Jede Landung oder touch and go muss deutlich vorher angesagt werden!
  • Angesagte Notlandungen (Motorabsteller etc.) oder Landungen von Segelflugzeugen haben Vorrang!
  • Nach erfolgter Landung kann bis zum Pilotenstandort mit laufendem Motor zurückgerollt werden!
  • Bitte sich zwischen rollendes Modell und fliegende Piloten stellen!
  • Anschliessend Motor abstellen und das Modell von Hand zum Standplatz schieben!
  • Bei Schleppflügen muss der Schleppseilabwurf deutlich angesagt werden!
  • Bei Turbinengetriebenen Modellen muss ein Flughelfer beim Piloten stehen, (Luftraum und Pistenüberwachung) ausser der Jetpilot ist alleine auf dem Platz.
  • Wenn immer möglich sollte ein Turbinenmodell einzeln geflogen werden!
  • Nach erfolgter Landung zum Turbinenstartplatz zurückrollen!
  • Starts und Landungen dürfen nur in Pistenrichtung erfolgen!
  • Wenn sich jemand auf die Wiese vor der Piste begeben hat sind von den fliegenden Piloten Kunstflugfiguren zu unterlassen!
Flugraum:

Der Flugraum ist wie folgt begrenzt:
  • Die Piste darf nach hinten zum Modell- und Fahrzeugpark nicht überflogen werden!
  • Nach links, rechts und nach vorne darf die Flugplatzabgrenzung nicht überflogen werden! Ebenso dürfen keine Hangars oder Flugzeugunterstände überflogen werden!
Freiflug: Für die Freiflieger gelten die Zutritts- und Flugzeiten, nicht aber die Standorte und die Flugräume!

Empfangsanlagen:

Grosse Motormodelle (über 5 kg oder ab 2m Spannweite) und turbinengetriebene Modelle müssen mit einem Empfänger neuester Technologie, welcher Fail-Save-Programmierung erlaubt, ausgerüstet sein.

Fail-Save ist wie folgt zu programmieren:
  • Verbrennungsmotoren: Motor mind. auf Leerlauf! Zündung aus (wenn möglich)
  • Turbinentriebwerk: Turbine auf Leerlauf

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